Zu den Zwischenergebnissen der Fachebene aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt“ Pflege äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
„Die Zwischenergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege sind ein wichtiger erster Schritt in Richtung der dringend benötigten Reform der Sozialen Pflegeversicherung – mehr allerdings auch nicht. Wir hätten uns angesichts der angespannten Lage der SPV gewünscht, dass die Arbeitsgruppe jetzt schon ein Stück weiter wäre.
Grundsätzlich denken die Beteiligten in die richtige Richtung und wir begrüßen es auch, dass zahlreiche zielführende Impulse der AOK-Gemeinschaft offensichtlich berücksichtigt und geprüft werden – von der Überwindung der Sektorengrenzen über die Vereinfachung der Pflegebudgets bis hin zu Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs bei den Eigenanteilen und des Ausbaus des Pflegevorsorgefonds.
Insbesondere begrüßen wir auch die klare Positionierung dazu, die SPV als Teilleistungssystem und die damit einhergehenden Leistungen erhalten zu wollen. Zuletzt wurde eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads I kontrovers diskutiert. Wir halten die Überlegungen der Arbeitsgruppe, diesen beizubehalten, künftig aber stärker auf Prävention auszurichten, für sinnvoll. Die Verhinderung der Zunahme der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend für die Lebensqualität der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Gleichzeitig ist es angesichts der stetig steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen bei weniger Beitragszahlenden ein zentraler Baustein für die langfristige Tragfähigkeit des Systems.
Genau das bringt uns aber zur Gretchenfrage des vorliegenden Potpourris an Zwischenergebnissen: Die für Dezember geplanten Vorschläge des „Zukunftspakts Pflege“ für eine große Strukturreform laufen Gefahr zu scheitern, wenn der Bund nicht den Finanzierungsrahmen absteckt und damit das Hauptproblem der Arbeitsgruppe löst.
Die Beitragszahlenden dürfen von der Bundesregierung erwarten, dass sie bereits jetzt eine klare Finanzierungszusage macht – für versicherungsfremde Leistungen in der SPV, für die steuerfinanzierte Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds sowie für einen staatlich finanzierten Sozialausgleich für den diskutierten Fall einer obligatorischen Pflegezusatzversicherung. Nur auf dieser Grundlage kann die Bund-Länder-Arbeitsgruppe sachgerechte Vorschläge für eine große Pflegereform vorlegen, die diesen Namen auch verdient. Das bisher geplante Darlehen zur Deckung der Finanzierungslücke ist auf jeden Fall völlig unzureichend.“
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