Der Vorsitzende des Innenausschusses im
Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Terrorabwehr begrüßt. „Die Entscheidung
holt die bisherigen Einsätze der Luftwaffe zur Abwehr drohender
Gefahren aus einer verfassungsrechtlichen Grauzone heraus und stellt
klar, dass diese Einsätze von unserer Verfassung gedeckt sind“, sagte
Bosbach der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Samstagausgabe). In den Fällen, in denen dem Land eine Katastrophe
drohe und nur die Bundeswehr die technischen Möglichkeiten zur
Gefahrenabwehr habe, müsse sie helfen dürfen. Bosbach sagte: „Ich
interpretiere die Entscheidung aber nicht so, dass damit der Abschuss
einer Passagiermaschine erlaubt ist, in der sich neben den Angreifern
auch andere Passagiere befinden.“
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