Die Bundesregierung muss die für nächste Woche
geplante parlamentarische Verabschiedung der umstrittenen
Vorratsdatenspeicherung vorläufig stoppen. Grund sind Vorbehalte der
EU-Kommission. Das geht aus einem Dokument des Justizministeriums
hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Samstagausgabe) vorliegt. Demnach gilt nun eine neue Stillhaltefrist
bis zum 6. Oktober. Frühestens danach wird das Gesetz verabschiedet
werden können – ursprünglich war das bereits für Juli geplant. Zu der
Verzögerung in der Gesetzgebung kommt es nun, weil die EU-Kommission
Justizminister Heiko Maas (SPD) eine Mängelliste vorgelegt hat. In
ihrer Stellungnahme, die der „Rheinischen Post“ vorliegt, rügt die
Kommission vor allem die verpflichtende Datenspeicherung im Inland
als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen. Die
Gründe für eine ausnahmsweise Einschränkung dieser Freiheit, die Maas
vorgebracht hatte, überzeugten die EU-Beamten offenkundig nicht. Maas
hält an seiner Bewertung fest, lässt aber das weitere Vorgehen
prüfen, wie aus dem Dokument hervorgeht.
KONTEXT
Der Entwurf der Koalition zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor,
dass Telekommunikationsanbieter zehn Wochen lang bestimmte
Verbindungsdaten anlasslos speichern müssen. In schwerwiegenden
Einzelfällen sind sie dann verpflichtet, ihre Daten den
Strafermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte es
vor allem in der SPD heftigen Widerstand gegeben.
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