Im Streit um die Ökostrom-Reform verlangt die
EU-Kommission weniger Ausnahmen für die deutsche Industrie, als im
Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. So sieht die
Kommission in der geplanten kompletten und dauerhaften Befreiung von
Bestandsanlagen zur Eigenstromversorgung eine Wettbewerbsverzerrung
gegenüber neuen Anlagen. Das berichtet die „Rheinische Post“
(Dienstagausgabe) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Vermerk
des Bundeswirtschaftsministeriums, der nach einem Gespräch von
Wirtschaftsstaatsekretär Rainer Baake mit der Kommission am 22. Juni
entstanden ist. Die Kommission könne einer vollständigen Befreiung
nur bis Ende 2016 zustimmen. Danach müsse eine Neuregelung gefunden
werden, die mit dem Beihilfe-Recht vereinbar sei.
Zudem hält die Kommission auch die geplante Zahlung von nur 15
Prozent der EEG-Umlage für Unternehmen, die neue Anlagen zur
Eigenstromerzeugung errichten, aber nicht zu den besonders strom- und
wettbewerbsintensiven Branchen gehören, für eine
Wettbewerbsverzerrung. „Die 15 Prozent für die Industrie insgesamt
werden als Umgehung der Ausnahmeregelungen in den
Beihilfe-Richtlinien bewertet“, heißt es dazu in dem Vermerk.
Als Kompromiss wird nun diskutiert, dass die konventionelle
Stromerzeugung künftig mit 100 Prozent der Ökostrom-Umlage belastet
wird, wie es weiter heißt. Das würde vor allem Kohle-Kraftwerke
treffen. Abschließend heißt es in dem Vermerk: „Aus Sicht der
Kommission sei die EEG-Umlage praktisch eine zollgleich Abgabe und
verstoße gegen das Verbot, im Binnenmarkt solche Abgaben zu erheben.“
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