Ein Kommentar von Matthias Beermann:
Die Bilder von dem weißen Überschallflugzeug, das beim Start einen
Flammenschweif hinter sich herzieht und dann in der Nähe von Paris
abstürzt, gehen auch zehn Jahre nach der Katastrophe noch unter die
Haut. Zehn Jahre – so lange hat es gedauert, bis jetzt auch endlich
die juristische Aufarbeitung der Concorde-Tragödie abgeschlossen
werden kann. Die Frage nach der Schuld an dem Unglück mag so lange
Zeit nach dem Tod von 113 Menschen nebensächlich, ja überflüssig
klingen. Schließlich hat die Fluggesellschaft Air France mit äußerst
generösen Entschädigungszahlungen an die Angehörigen der Opfer ja
bereits Verantwortung übernommen. Aber das ist nicht alles. Auch noch
so üppige Schmerzensgelder bringen keines der Opfer zurück, machen
keinen Vater, keine Mutter wieder lebendig. Deswegen bleibt die Frage
nach der Schuld im strafrechtlichen Sinne wichtig, und sei es nur für
jene Angehörigen, die es bisher nicht vermocht haben, mit dem
schrecklichen Verlust abzuschließen. Das Gericht muss jetzt
entscheiden, ob die Beweise ausreichen, um die Angeklagten wegen
Fahrlässigkeit mit tödlichen Folgen zu belangen. Dass es
Nachlässigkeiten gegeben hat, scheint unstrittig. Es war jedenfalls
mehr als nur eine Verkettung von unglücklichen Umständen, die so
viele Leben gekostet hat. Das muss der Urteilsspruch zum Ausdruck
bringen.
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