Rheinische Post: Koalition plant Mutterschutz auch bei „Sternenkindern“

Die neue Koalition will durch eine umfassende
Reform des Mutterschutzgesetzes künftig auch die Mütter von
„Sternenkindern“ vor Kündigungen bewahren. „Der bisherige rechtliche
Maßstab wird der menschlichen Katastrophe, ein Kind während der
Schwangerschaft zu verlieren, in keiner Weise gerecht“, sagte
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Das Gesetz
unterscheidet derzeit zwischen „Fehlgeburten“ von Kindern unter 500
Gramm und „Totgeburten“ über dieser Grenze. Nur bei „Totgeburten“
greift derzeit der Mutterschutz. Die Vereinbarung der Koalition hat
nach Informationen der Zeitung beklemmende Aktualität durch den Fall
einer Bremer Frau bekommen, die in der 20. Schwangerschaftswoche ihre
noch nicht ganz 500 Gramm wiegende Tochter verloren und daraufhin die
Kündigung erhalten hatte. Das Landesarbeitsgericht bestätigte jetzt
deren Rechtmäßigkeit. Wie die Zeitung unter Berufung auf
Koalitionskreise berichtet, sollen auch weitere Vorschriften
überarbeitet werden. Dabei gehe es um europarechtliche Klarstellungen
zum Begriff des Arbeitnehmers, um die Einbindung von Schutzpflichten
des Arbeitgebers und um weitere Beschäftigungsverbote für Schwangere,
wenn diese bei ihrer Arbeit mit für sie oder das Ungeborene
schädlichen Stoffen in Berührung kommen. Dadurch sollen die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse Teil der Gesetzgebung werden.

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