Rheinische Post: Kommentar / Gutes Beamten-Urteil = Von Antje Höning

Die Frage, ob Beamte streiken dürfen, ist nicht
trivial. Denn im Grundgesetz stehen zwei Rechte nebeneinander: die
Koalitionsfreiheit und das in Artikel 33 verankerte Berufsbeamtentum.
Das Verfassungsgericht hat hierzu nun ein klares Urteil gefällt:
Beamte dürfen Gewerkschaftsmitglied sein und für mehr Lohn kämpfen,
sie dürfen aber nicht streiken. Richtig so. Man kann nicht alles
haben. Wer Privilegien wie Unkündbarkeit und Alimentation in
Abhängigkeit vom Familienstand genießt, kann nicht auch das
Streikrecht haben. Rosinenpickerei darf es nicht geben. Unabhängig
davon muss man diskutieren, ob Lehrer überhaupt Beamte sein müssen
und ob man angestellte und beamtete Pädagogen ungleich bezahlen darf.

Das Urteil ist nicht nur im Interesse des Staates und der Schüler,
sondern auch der Lehrer selbst. Ein Streikrecht wäre der Anfang vom
Ende des Berufsbeamtentums. Denn wenn man anfängt, das
Treueverhältnis auszuhöhlen, auf das sich die speziellen Rechte und
Pflichten der Beamten gründen, bleibt am Ende nichts von ihrem
Sonderstatus übrig.

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