Deutschland tut sich sehr schwer damit,
abgelehnte Asylbewerber abzuschieben, selbst wenn sie hierzulande
gegen Gesetze verstoßen haben. Das lässt sich nicht leugnen, und das
ist brandgefährlich, weil die gesellschaftliche Akzeptanz unseres
Asylrechts nun einmal auch darauf beruht, dass sein Missbrauch
konsequent sanktioniert wird. Der Staat wirkt da manchmal hilflos,
und die Empörung darüber ist verständlich. Trotzdem schießt Alexander
Dobrindt mit seinen Angriffen auf angebliche „Abschiebe-Saboteure“
weit über das Ziel hinaus. Natürlich mag es rechtschaffene Bürger
fuchsen, dass ein krimineller Asylbewerber mithilfe eines gewieften
Anwalts alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um seine
Abschiebung zu verhindern. Aber so ist das nun einmal im Rechtsstaat
– er ist anstrengend, weil er eben alle gleich behandelt. Dobrindt
dagegen versucht, den Gebrauch eines Grundrechts als Missbrauch
umzudeuten, und er suggeriert, dass es legitime und illegitime Klagen
gibt. Das aber ist eine bedrohliche Vorstellung, die in Deutschland
(und anderswo) schon schreckliche Folgen gehabt hat: die Idee, dass
bestimmte Bevölkerungsgruppen vor der Justiz weniger Rechte haben als
andere.
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