Ein Raucher muss wohl nach 40 Jahren seine
Wohnung in Düsseldorf zum Jahresende räumen. Zwar sei das Rauchen in
der Mietwohnung erlaubt, der Mann habe aber seine Nachbarn mit
Zigarettenqualm belästigt und damit eine rechtliche Grenze
überschritten, befand das Landgericht. Zudem habe sich der
Extrem-Raucher nicht ausreichend ums Lüften gekümmert. Man muss kein
Raucher sein, um bei diesem Urteil ein gewisses Unbehagen zu
empfinden. Auf dem Balkon oder der Terrasse dürfen die Raucher – das
belegen mehrere Urteile – auch nicht mehr unbedingt ihre Zigarette
anzünden. Natürlich kann der Düsseldorfer aufhören zu rauchen, aber
es sollte die persönliche und freie Entscheidung erwachsener Menschen
bleiben dürfen, was sie in ihrem Leben und ihren eigenen vier Wänden
tun wollen – und sei es zu rauchen oder Schweinefleisch zu essen.
Schon stellt sich die Frage, wann sich die ersten Nachbarn von für
sie unangenehmen Essensgerüchen gestört fühlen. Für die Toleranz
gegenüber Lebensweisen von Minderheiten ist dieses Urteil ein
Rückschlag.
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