Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem
klugen Urteil die gängige Praxis in deutschen Gerichtssälen, nach der
Staatsanwälte, Richter und Angeklagte Deals, also Absprachen, machen,
um Strafen abzumildern und Prozesse zu beschleunigen, beschnitten.
Künftig wird die juristische Kungelei zwar nicht verboten, aber die
Beteiligten müssen sich strenger an Transparenz und
Verhältnismäßigkeit halten. Das ist richtig, denn einer gerechten
Strafe darf sich niemand entziehen, nur weil er besonders gesprächig
oder geständig ist. Zudem lassen die informellen Absprachen die
tatsächliche Schuld eines Angeklagten oft genug im Dunkeln. Die
Beschleunigung eines Prozesses darf ebenfalls nicht Antrieb für Deals
sein, so umfangreich die Belastung für die Gerichte auch sein mag.
Das Recht auf einen fairen Prozess ist ein hohes Gut. Mag er auch
länger dauern. Natürlich ersparen die Absprachen auch Opfern und
Zeugen eine psychische Belastung. Das wird weiterhin möglich sein.
Dass der Deal zum Normalfall im Gerichtssaal geworden ist, muss
beendet werden. Karlsruhe hilft mit seinem Urteil dabei.
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