Die Pläne der Bundesregierung zur Kappung der
Ausschüttungssummen für Versicherte mit auslaufenden
Lebensversicherungspolicen sind zeitlich befristet. „Steigen die
Kapitalmarktzinsen wieder, dann entfällt die Begrenzung“, heißt es in
der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der
Grünen-Bundestagsfraktion. Sie liegt der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe) vor. Die Ausschüttungsbeträge,
bezogen auf die so genannten Bewertungsreserven der Versicherer,
dürften nur so lange gekürzt werden, bis das Zinsniveau am
Kapitalmarkt wieder in etwa das Niveau des „Referenzzinses“ erreiche,
so das Ministerium. Ende 2013 habe dieser „Referenzzins“ 3,41 Prozent
betragen. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen liegt dagegen nach
Bundesbank-Angaben derzeit bei nur rund 1,5 Prozent. Die geringen
Renditen machen vielen Lebensversicherern zu schaffen. Die
Bundesregierung will daher einen Gesetzentwurf durch den Bundestag
bringen, der die Branche stabilisieren und für einen faireren
Ausgleich zwischen den Versicherten sorgen soll. Im Kern sollen
Versicherte bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte
an den Bewertungsreserven der Versicherer bei festverzinslichen
Wertpapieren beteiligt werden. Künftig darf ein Unternehmen diese
Reserven nur noch in dem Maße ausschütten, wie sichergestellt ist,
dass die Garantiezusagen für die restlichen Versicherten auch
eingelöst werden können. Ausscheidende Kunden müssen teils auf
mehrere tausend Euro verzichten. Doch was vielen Versicherten bislang
nicht klar ist: Die Ausschüttungssummen könnten auch wieder steigen,
wenn die Kapitalmarktzinsen den Richtwert von gut drei Prozent
erreichen. Allerdings sinkt dann naturgemäß auch die Höhe der
Bewertungsreserven. Dennoch: Der Bund sieht die Begrenzung
ausdrücklich als befristetes, flexibles Instrument. Die Grünen wollen
sich damit nicht zufrieden geben. „Wenn Lebensversicherer
Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere künftig nur noch
dann ausschütten müssen, wenn sie einen Sicherungsbedarf übersteigen,
dann darf die Bestimmung dieses Sicherungsbedarfs keinesfalls eine
Black Box sein“, sagte Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick.
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