Der von der SPD geforderte gesetzliche
Mindestlohn von 8,50 Euro soll nach dem Willen der Union frühestens
im Jahr 2016 in Kraft treten. Den Betrieben müsste ausreichend Zeit
für die Anpassungen gegeben werden, sagte ein Verhandlungsführer der
Union der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Montagausgabe). Bedingung der Union sei außerdem, dass eine
Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern Ausnahmen für bestimmte
Branchen und Regionen erarbeiten könne. Die Unterhändler von Union
und SPD in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales haben sich nach
Informationen der Zeitung aus Teilnehmerkreisen auf die Grundzüge der
Kommission verständigt. Demnach soll die Mindestlohn-Kommission nach
dem Vorbild der britischen „Low pay“-Kommission paritätisch aus je
drei Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertretern besetzt werden.
Zusätzlich könne jede Seite einen Wissenschaftler benennen, hieß es.
Den Vorsitz soll ein Mitglied der Kommission übernehmen, diese Person
müsse einstimmig gewählt werden. Wann der Mindestlohn von 8,50 Euro
Gesetzeskraft erlangen soll, müssten die Parteichefs Angela Merkel
(CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) entscheiden,
hieß es in der Arbeitsgruppe.
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