Rheinische Post: Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen hält Errichtung eines Schuldentilgungsfonds für rechtlich zulässig

Ein Rechtgutachten im Auftrag der
Grünen-Bundestagsfraktion ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Errichtung eines Schuldentilgungsfonds zur Bekämpfung der Finanzkrise
in Europa aus europarechtlicher Sicht zulässig ist. „Entgegen der in
der Stellungnahme der Bundesregierung vertretenen Auffassung ist die
Errichtung eines Schuldentilgungsfons europarechtlich zulässig“,
heißt es in dem Gutachten, das der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) vorliegt. Der Passauer
Wirtschaftsjurist Christoph Herrmann, der das Gutachten erstellt hat,
weist zudem darauf hin, dass ein europäischer Schuldentilgungsfonds
auch mit nationalem Recht vereinbar sei, sofern die Verantwortung für
den Staatshaushalt beim Bundestag bleibt. „Aus verfassungsrechtlicher
Sicht wäre eine Absicherung eines Schuldentilgungsfonds und der mit
ihm verbundenen Haftungsübernahmen“ durch Deutschland durch
entsprechende Zustimmungsvorbehalte des Bundestags „einzuhegen“.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast begrüßte das Ergebnis des
Gutachtens: „Der Schuldentilgungsfonds ist notwendig, um den
Zinsdruck zu senken, dem einige Länder ausgesetzt sind“, sagte sie
der Zeitung.

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