Ein Kommentar von Eva Quadbeck:
Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung ist so angelegt, dass es immer Streit geben muss
um die Frage, wer eigentlich was bezahlt und was dafür bekommt. Die
gesetzlich Versicherten profitieren davon, dass viele Arztpraxen und
Kliniken dank der hohen Einnahmen durch Privatpatienten einen guten
Standard bieten können. Die Privatpatienten wiederum profitieren
davon, dass die Masse der gesetzlich Versicherten das flächendeckende
Netz der medizinischen Versorgung erst möglich macht. Die beiden
Systeme werden in Zukunft nicht in Reinkultur nebeneinander bestehen
bleiben können. Es bedarf aber keiner Bürgerversicherung, um sie zu
reformieren. Die Privaten drückt die Kostensteigerung, da sie keine
Mengenbegrenzung kennen. Es wäre sinnvoll, die Unternehmen von den
Regelungen für den gesetzlichen Markt profitieren zu lassen. Den
Anfang könnte man mit einer einheitlichen Honorarordnung für Ärzte
machen. Diese Solidarität darf aber keine Einbahnstraße sein: Der
Wechsel der Versicherten in die Gesetzliche muss freigegeben werden –
allerdings unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Dann sind auch
die Älteren für die gesetzlichen Kassen attraktiv.
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