Die Bundesregierung hat sich entschlossen, ab
1. April mit neuen Zuwanderern so genannte Integrationsvereinbarungen
abzuschließen. Nach Informationen der „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe) wurden dazu 18 Modellregionen ausgewählt, in
denen das neue Instrument anderthalb Jahre getestet werden soll.
Danach sind alle neuen Zuwanderer in Hamm, Essen,
Berlin-Tempelhof/Schöneberg, Freiburg, Stuttgart, Nürnberg, München,
Hamburg-Wilhelmsburg, Wiesbaden, Wetzlar, Hannover, Göttingen, dem
Landkreis Mayen-Koblenz, Ludwigshafen, Neumünster, Leipzig, Stendal
und Saarbrücken von der neuen Regelung betroffen. Überall dort werden
die örtlichen Beratungsdienste für Migranten in einer förmlichen
Vereinbarung individuell festlegen, was die Zuwanderer vom Staat
erwarten können – aber auch, was der Staat von ihnen erwartet. So
sollen die Berater ermitteln, mit welchen Voraussetzungen die
Migranten nach Deutschland gekommen sind und welche Hilfe sie zum
Beispiel beim Spracherwerb, bei der Ausbildung oder der
Kinderbetreuung benötigen. Zur Verpflichtung des Staates soll es
gehören, konkret Angebote für Deutschkurse zu vermitteln oder dabei
zu helfen, dass ausländische Abschlüsse auch hier anerkannt werden.
Im Gegenzug erwartet Integrationsbeauftragte Maria Böhmer, dass die
Migranten sich verpflichten, Deutsch zu lernen, an der Gemeinschaft
teilzunehmen und bestimmte Werte etwa bei der Gleichberechtigung oder
der Meinungsfreiheit zu akzeptieren. Nach erfolgreichem Probelauf
sollen Integrationsvereinbarungen flächendeckend eingeführt werden.
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