Union und SPD wollen bis 2017 eine so genannte
„vorausgefüllte Steuererklärung“ einführen und so den alljährlichen
bürokratischen Aufwand für die Steuerzahler wesentlich verringern.
Auf elektronischem Wege sollen Steuerpflichtige künftig auf ihre von
den Finanzämtern bereits eingepflegten, persönlichen Datensätze
zurückgreifen können, diese ausdrucken, unterschreiben oder mit einer
elektronischen Signatur versehen und absenden. „Wir werden eine
vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum
Veranlagungszeitraum 2017 einführen“, heißt es im Beschlusspapier der
Finanzen-Arbeitsgruppe, die der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) vorliegt. „Für Rentner und
Pensionäre ohne weitere Einkünfte soll die vorausgefüllte
Steuererklärung mit den bei den Finanzbehörden geführten Daten
bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ermöglicht werden“, so das
Papier. Die Arbeitgeber, Kranken-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung sind schon jetzt verpflichtet, dem Finanzamt
die persönlichen Daten eines Steuerpflichtigen auf elektronischem
Wege zu übermitteln. Steuerzahler sollen ihre übermittelten Daten
bereits ab dem kommenden Jahr einsehen können. Im nächsten Schritt
sollen diese Daten die Grundlage für die neue vorausgefüllte
Steuererklärung sein. Voraussetzung dafür, dass ein Steuerzahler
davon profitieren kann, ist allerdings, dass er einen Internet-Zugang
hat. Die Vereinfachung ist Teil der Vereinbarungen, auf die sich die
von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Hamburgs Erstem
Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) geleitete Finanzen-Arbeitsgruppe am
Mittwoch geeinigt hat. Das Beschlusspapier der Arbeitsgruppe Finanzen
soll am heutigen Donnerstag von der Gruppe der 75 Politiker gebilligt
werden.
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