Die Regierungsfraktionen von Union und SPD
haben sich auf eine großzügige steuerliche Förderung von E-Bikes und
Fahrrädern als Dienstfahrzeuge geeinigt. Das erfuhr die Düsseldorfer
„Rheinische Post“ (Freitag) aus Kreisen der zuständigen
Berichterstatter des Bundestags-Finanzausschusses. Überlässt der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als
Dienstfahrzeug, soll der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der
privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen, hieß es in den
Kreisen. E-Bikes und Fahrräder würden damit noch stärker gefördert
als E-Dienstwagen und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Wer einen Elektro-
und Plug-In-Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, soll den geldwerten
Vorteil künftig nur noch mit 0,5 statt ein Prozent des Listenpreises
versteuern müssen. Die Koalition erhofft sich davon einen Schub beim
schleppenden Absatz von Elektro-Fahrzeugen. Die Neuregelung ist Teil
des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im
Online-Handel und soll für alle ab 1. Januar neu zugelassenen
Fahrzeuge gelten. Allein dafür nimmt die Koalition
Steuermindereinnahmen von zwei Milliarden Euro in Kauf.
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