Von Sören Sgries
Man kann den Missstand bei den Regelsätzen für Asylbewerber gar
nicht übersehen. Wie soll denn ein Mensch mit zwei Dritteln dessen
leben können, was als menschenwürdiges Existenzminimum festgelegt
wurde? Außerdem: Sätze, die seit fast 20 Jahren gelten, können
heutigen Standards einfach nicht mehr angemessen sein. Also: Das
Urteil des Verfassungsgerichts war überfällig. Es kann den
Hilfesuchenden endlich Recht verschaffen – wenn auch sehr spät. Doch
es wirft Fragen auf. Warum zum Beispiel musste das höchste deutsche
Gericht diesen Missstand überhaupt erst in einem Urteil beheben? Über
Jahrzehnte hatten (nahezu) alle Parteien die Möglichkeit, bei den
Sätzen nachzubessern. Getan wurde nichts. Stattdessen lief man
sehenden Auges in die Blamage. Der Grund dafür scheint jetzt auf: Das
Urteil wird zwar mehrheitlich begrüßt, doch zeitgleich beginnt das
Geschacher um die Verteilung der Kosten. Bund, Ländern und Kommunen
dürfte es gelegen gekommen sein, dass Asylbewerbern die
schlagkräftige Lobby und auch die Unterstützung aus der Mitte der
Bevölkerung fehlten. Das Karlsruher Urteil ist damit sicherlich eine
schallende Ohrfeige für die Politik, aber auch ein lauter Vorwurf an
die Gesellschaft.
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