Rüdiger Klos MdL zu den Forderungen von Sascha Binder (SPD) und Hans-Ulrich Sckerl: Gesinnungswächter mit Blockwartmentalität

„Blanke Panik herrscht offenbar bei den
ehemaligen Regierungskoalitionären SPD und Bündnis 90/Die Grünen
vertreten durch Sascha Binder und Hans-Ulrich Sckerl angesichts der
stetig steigenden Umfragewerte für die AfD“, analysiert der
stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Rüdiger Klos die Äußerungen
der beiden Landtagsabgeordneten aus den vergangenen Tagen. „Die
Landtagswahlen in Bayern und Hessen führen zur Kopflosigkeit bei den
Altparteien.“ Sicherung von Pöstchen und Posten um jeden Preis
Mittlerweile gipfelt dies im Versuch, in grundgesetzwidriger Weise
unter Bruch der Befugnisse des Ausschusses mit der Bezeichnung
„Parlamentarisches Kontrollgremium“ den Verfassungsschutz zu
instrumentalisieren, so der rechtspolitische Sprecher der
AfD-Fraktion. „Getreu der Vorrangstellung, das eigene politische
Überleben in Posten und Pöstchen um jeden Preis – auch den der
Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes – sichern zu wollen, ist
kein Gedanke zu absurd. Jetzt ist das grundgesetzlich geschützte
Versammlungsrecht des Artikels 8 des Grundgesetzes den
Altkoalitionären ein Dorn im Auge. Das politische Überleben wird um
den Preis der Schädigung des Ansehens des Parlamentarismus und der
Schädigung des freien Mandats billigend in Kauf genommen. Dass allein
dieser Versuch der Abschaffung, Aushöhlung und Kriminalisierung der
Versammlungsfreiheit für sich genommen auf die Altkoalitionäre
zurückschlägt und genügend Anlass für die Beobachtung von ihnen
selbst geben könnte, ist diesen Dilettanten nicht bewusst.“

AfD hat vollstes Vertrauen in die Unabhängigkeit des
Verfassungsschutzes

Aus gutem Grunde sei der Verfassungsschutz unabhängig und nicht
weisungsgebunden, erst recht nicht an das parlamentarische
Kontrollgremium, erläutert Klos. „Das Parlamentarische
Kontrollgremium ist für die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch
die Parlamentarier da und nicht umgekehrt.“ Auch der
Verfassungsschutz darf nur im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und
Befugnisse tätig werden. Die Ausspähung von gewählten Parlamentariern
gehört nicht dazu. Dem hat das Bundesverfassungsgericht klar Grenzen
gesetzt. Das freie Mandat wird von der Verfassung in Art. 38 Abs. 1
Satz 2 GG geschützt. Es gewährleistet eine von staatlicher
Beeinflussung freie Arbeit der Abgeordneten sowie die Freiheit des
Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und
Kontrolle. „Die AfD hat vollstes Vertrauen in die Unabhängigkeit des
Verfassungsschutzes und weiß, dass dieser keine Belehrungen oder
Anweisungen benötigt“, so Klos weiter.

Sumpf der Verleumdung

„Dass der SPD-Abgeordnete Sascha Binder und sein Spießgeselle
Hans-Ulrich Sckerl von den Grünen in diesen Sumpf der Verleumdung
hinabgestiegen sind, ist ein neuer Tiefpunkt und eine Schande für die
Parteien, denen sie angehören. Entweder ist ihnen das egal oder sie
haben rechtlich keine Ahnung, wenn sie die Beobachtung von
AfD-Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und anschließenden
Rapport durch das Parlamentarische Kontrollgremium verlangen“,
erläutert Rüdiger Klos MdL. „Beides ist bedenklich, zumal es sich bei
Binder und Sckerl – wenigstens formal – um zugelassene Rechtsanwälte
handelt. Mit ihren Methoden disqualifizieren sich Binder und Sckerl.
Die Kriminalisierung von Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit kann
kein demokratischer Abgeordneter gutheißen. Hier zeigt sich
politisches Denunziantentum in Reinkultur, rotgrün-lackierter
Faschismus. Das parlamentarische Kontrollgremium ist weder zur
Diffamierung Andersdenkender da noch zur Befriedigung von
Blockwartneugier.“

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