Die Bundesregierung will die
umstrittene EU-Reform der Fluggastrechte mittragen. Die Reform sorge
für einen „ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und
der Luftfahrtunternehmen“, heißt es in einer Antwort des
Verkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die die
„Saarbrücker Zeitung“ (Dienstagausgabe) berichtet. Die Verordnung
schaffe mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher, weil sie
Unklarheiten und Unstimmigkeiten beseitige. Zu den Neuerungen aus
Brüssel gehört, dass Fluggäste künftig erst nach fünf Stunden
Verspätung finanzielle und materielle Entschädigungsleistungen
beanspruchen können, statt wie jetzt nach drei Stunden. An einem
Punkt will Berlin offenbar nachverhandeln: Nach dem Vorschlag der
Kommission müssen die Airlines ihre Passagiere bei Verspätungen auf
der Rollbahn erst nach über fünf Stunden aus der Maschine lassen. Die
Bundesregierung wolle wegen der besonderen Bedürfnisse von
Behinderten hier eine Frist von zwei, maximal drei Stunden
durchsetzen, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem solle das
Luftfahrtbundesamt die Passagiere stärker über ihre Rechte
informieren und auch „Vorort-Kontrollen“ durchführen. Der Sprecher
der Grünen für Tourismuspolitik, Markus Tressel, verwies gegenüber
der „Saarbrücker Zeitung“ darauf, dass 65 Prozent der Verspätungen
geringer sind als fünf Stunden. „Sie werden einfach aus dem
Ausgleichssystem herausdefiniert“, kritisierte Tressel. „Das
Verbraucherschutzniveau wird zusammengestrichen.“ In der letzten
Woche hatte schon der Bundesverband der Verbraucherzentralen die
geplante Reform als „deutlichen Rückschritt“ kritisiert
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