Möglich machen den Schub neue Regelungen der Landesverwaltung, die der Energiewende Vorrang vor dem Denkmalschutz einräumen. So muss nach einem Erlass der Staatskanzlei und des Kulturministeriums vom Dezember vorigen Jahres der Bau von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen „regelmäßig“ genehmigt werden. Eine „Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes“ des Gebäudes, wie es früher der Fall war, reicht demnach als Ablehnungsgrund nicht mehr aus. Mit diesem Argument hatte die kommunale Denkmalschutzbehörde noch 2023 eine auf dem Dach des Magdeburger Landtagsgebäudes geplante Photovoltaikanlage gestoppt.
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