Würde die Bundesregierung einzelne Gebiete identifizieren, in denen den Menschen keine Verfolgung drohe, wäre es nach Einschätzung Zieschangs nicht länger angezeigt, Syrern grundsätzlich subsidiären Schutz zu gewähren. „Das heißt, es geht nicht nur darum, nach Syrien abschieben zu können, sondern auch darum, die Zahl der Neuzugänge aus Syrien zu begrenzen“, sagte Zieschang.
Die CDU-Politikerin reagiert auf ein viel diskutiertes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. In dem konkreten Fall ging es um einen syrischen Staatsangehörigen, der sich als Schleuser betätigt hatte und dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowohl Asylstatus als auch subsidiären Schutz verweigert hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung. In einer Pressemitteilung vertrat das Gericht die Einschätzung, es gebe für Zivilisten in Syrien „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ mehr.
Die Bundesregierung hat noch keine Schlüsse aus dem Urteil gezogen. Man werde sich die schriftliche Urteilsbegründung „genau anschauen“, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in der vergangenen Woche.
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