Die Zahl der Arbeitslosen hat sich nach Auskunft
der Bundesagentur für Arbeit im Oktober weiter verringert. Dazu
erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestags¬fraktion, Karl Schiewerling:
„Der erfreuliche Trend am deutschen Arbeitsmarkt hält unvermindert
an. Der Arbeitsmarkt bietet dank der erfolgreichen Politik der
christlich-liberalen Koalition immer mehr Menschen die Chance auf
echte Teilhabe am Erwerbsleben. Auch immer mehr Langzeitarbeitslose
finden eine Beschäftigung. Das heißt, die gezielte Förderung dieser
Menschen hat immer mehr Erfolg. Wir sind auf dem richtigen Weg, auch
wenn die Herausforderungen in diesem Bereich groß bleiben.
Echte Teilhabe am Arbeitsmarkt bedeutet indes nicht nur, dass
Menschen überhaupt einen Job finden. Es geht auch um die Qualität
dieser Teilhabe: Menschen müssen für ihre Arbeit fair und
menschenwürdig entlohnt werden. Für eine Partei, deren Politik auf
dem christlichen Menschenbild beruht, ist dies eine
Selbstverständlichkeit. Regelungen für tarifliche Lohnuntergrenzen
entsprechen diesem christdemokratischen Wertebild; sie sind die
Antwort auf Verwerfungen in der Tarifrealität.
In der Debatte müssen wir die Bedeutungsunterschiede zwischen
Lohnuntergrenzen und gesetzlichem Mindestlohn trennscharf
herausarbeiten. Lohnuntergrenzen werden nach den Vorstellungen der
Union von einer gemeinsamen Kommission der Tarifpartner festgelegt,
während ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn vom Staat verordnet
würde. Lohnuntergrenzen stärken die Tarifautonomie und hebeln sie
nicht aus. Gerade in Branchen, in denen nur schwer auskömmliche Löhne
ausgehandelt werden, sollen die Tarifpartner die Lohnuntergrenzen
eigenständig festlegen.
Schon der Wirtschaftswissenschaftler Alfred Müller-Armack, einer
der Väter der sozialen Marktwirtschaft, hat 1946 erklärt: Gegen einen
Mindestlohn ist nichts einzuwenden, solange er sich am sogenannten
Gleichgewichtslohn orientiert. Deswegen ist es richtig, dass nicht
die Politik diesen Mindestlohn gesetzlich festlegt, sondern dass sich
die Tarifparteien mit Unterstützung der Wissenschaft in Kommissionen
gemeinsam auf eine branchenspezifisch verbindliche Lohnuntergrenze
verständigen.
Die Vereinbarung von Löhnen muss Aufgabe der Tarifpartner bleiben,
bestehende Tarifverträge dürfen nicht ausgehebelt werden. Das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz als Grundlage für den Mindestlohn in
derzeit zehn Branchen hat sich positiv auf die Entlohnung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewirkt. Entgegen den
Befürchtungen haben sich keinerlei negative Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt gezeigt. Das Entsendegesetzt greift aber nur für
Branchen mit starken Tarifparteien. Nun ist es an der Zeit, auch für
die Branchen, die weniger als die Hälfte der an Tarifverträge
gebundenen Arbeitnehmer beschäftigen, eine allgemeine Lohnuntergrenze
zu vereinbaren. Hierfür wollen wir das
Mindestarbeitsbedingungengesetz entsprechend überarbeiten.“
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