Nach langen Verhandlungen hat sich der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch auf die
Neuregelung von Leistungen für Langzeitarbeitslose und deren Kinder
geeinigt. Zu den Ergebnissen erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
„Mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder, mehr Hilfe für
Langzeitarbeitslose, mehr Unterstützung und Entlastung für unsere
Kommunen! Diese drei Kernpunkte machen den enormen Mehrwert aus, den
wir als CDU/CSU bei der Neugestaltung von Hartz IV erreicht haben.
Unter dem Strich steht ein Gewinn an sozialer Sicherheit, an sozialer
Gerechtigkeit und an sozialstaatlicher Verantwortung. Das ist sehr
viel mehr als das, was uns das Bundesverfassungsgericht mit seiner
Forderung nach transparenten Regelsätzen aufgetragen hat. Dies ist
ein dickes Plus für die Menschen, ein starkes Plus für unseren
Sozialstaat.
Beispiel „Plus für Kinder“: Das gesamte Unterstützungspaket für
bedürftige Kinder beträgt 1,6 Milliarden Euro. Dies sind enorme
Investitionen des Bundes in bessere Zukunftschancen für alle Kinder.
Der Bund beweist mit den einzelnen Maßnahmen im Bildungs- und
Teilhabepaket seine besondere Verantwortung weit über das bisherige
Maß hinaus – auch was die Zuständigkeiten angeht.
Beispiel „Plus bei Regelsätzen“: Sie sind nun verfassungskonform,
transparent und für jedermann nachvollziehbar. Eine der
Kernforderungen des Bundesverfassungsgerichts ist damit erfüllt. Mehr
noch: Dass der Regelsatz in zwei Schritten steigt, liegt auch am
neuen Berechnungsschlüssel, der sich an der echten Lebenssituation
orientiert.
Beispiel „Plus für Kommunen“: Die Union sieht die Kommunen als
besonderen Partner in der Sozialpolitik. Die Kommunen haben die
Kompetenz, den Menschen vor Ort zielgerichtet zu helfen. Bei dieser
Aufgabe erweisen sich CDU/CSU als verantwortungsvolle Partner unserer
Städte und Gemeinden: Wir entlasten sie nicht nur finanziell, wir
greifen ihnen bei der Aufgabenbewältigung tatkräftig und verlässlich
unter die Arme.
Legt man einen Zeitraum bis 2020 zugrunde, ergibt sich aus
heutiger Sicht ein Finanztransfer von ca. 54 Milliarden Euro vom Bund
auf die Kommunen: rund 15 Milliarden Euro Kompensation für Bildung
und Teilhabe durch zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten für
Unterkunft und rund 38,9 Milliarden Euro durch zusätzliche Übernahme
von Kosten der Grundsicherung im Alter. Die Union ist und bleibt die
Partei der Kommunen.
Die Union blickt derweil schon auf den nächsten Reformschritt in
diesem Bereich: die Neugestaltung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente. Damit soll die Wiedereingliederung von
Langzeitarbeitslosen auf den Arbeitsmarkt effektiver gestaltet
werden. „Schneller raus aus Hartz IV, schneller rein in einen guten
Job“, lautet unsere Devise.“
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