Für Bayerns Innenminister und einige
Polizeibeamte wird es peinlich: Sogar der oberste Datenschützer des
Freistaats warnt, dass die Rechtsgrundlagen für die Ausspähung von
Computern verdächtiger Bürger nicht ausreichen. Das gilt vor allem
für jene Funktionen der Überwachungsprogramme, die tief in die
Privatsphäre reichen – aber in Bayern nicht genützt wurden, wie der
Innenminister beteuert.
Der bayerische Streit belegt, dass das Unbehagen gegenüber den
modernen Überwachungsmethoden nicht unbegründet ist. Die Frage drängt
sich auf, ob die Richter, die den Einsatz solcher Methoden
genehmigten, überhaupt wussten, welche Möglichkeiten der so genannte
„Staatstrojaner“ bietet. Diese gehen über das hinaus, was
Verfassungsrichter zulassen.
Gut ist an der Affäre, dass die Grauzone nun wohl endlich
aufgehellt wird. Noch besser wäre es, wenn die Ministerien in Land
und Bund endlich die Gesetze vorlegen, die Möglichkeiten und Grenzen
der digitalen Fahndung klar regeln. Vieles liegt hier bisher
offenkundig im Argen. Die Bürger fühlen sich aus gutem Grund bedroht,
weil Grundrechte und Fahndungsmöglichkeiten in einen ernsten Konflikt
geraten sind.
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