Sozialer Schutz in Europa auch bei der Rente

Für viele Arbeitnehmer ist es heute ganz
selbstverständlich, in verschiedenen europäischen Staaten zu leben
und zu arbeiten. Das Europarecht stellt sicher, dass ihnen dadurch
keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin anlässlich des
morgigen Europatages hin.

So unterschiedlich die sozialen Sicherungssysteme sind, eins haben
sie gemeinsam: Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte
Mindestversicherungszeiten erfüllt werden. Um dies zu erreichen,
können Zeiten für die Rente aus den verschiedenen Mitgliedstaaten
zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter,
der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre in Frankreich gearbeitet
hat, die Mindestversicherungszeit von insgesamt 35 Jahren für die
deutsche Altersrente für langjährig Versicherte.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt grundsätzlich jeder
Mitgliedstaat aus seinen Zeiten eine eigene Rente. Daher ist es
möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten
erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung
der Zeiten nicht erfüllt und dadurch keine Rente erhält, kann sich
die gezahlten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch
erstatten lassen.

Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem
Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union und
zusätzlich bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Auch
mit vielen anderen Staaten hat Deutschland
Sozialversicherungsabkommen geschlossen, wie etwa mit Tunesien, der
Türkei, den USA und Australien, die ebenfalls entsprechende
Regelungen enthalten.

Die kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Leben
und arbeiten in Europa“ kann im Internet in verschiedenen Sprachen
bestellt oder heruntergeladen werden. Umfassende Informationen zu
allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und Termine für
internationale Beratungstage finden Interessierte auch unter
www.deutsche-rentenversicherung.de. Aktuelle Auskünfte geben darüber
hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen
Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie unter
der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 10004800.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
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