Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur
Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften verabschiedet.
Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die Berichterstatterin
für Infektions- und Gesundheitsschutz, Karin Maag:
„Unsere Welt ist kleiner geworden: Die Menschen reisen heute
häufiger und weiter als früher, der Handel und die Warenströme rund
um den Globus haben sich ausgeweitet. Diese grundsätzlich positiven
Entwicklungen bringen aber auch einen Nachteil mit sich: Sie
erleichtern die Verbreitung von Krankheiten, fördern die Entstehung
von Pandemien.
Krankheitserreger machen nicht an Grenzen halt. Deshalb ist es
notwendig, die internationalen Gesundheitsvorschriften an die
aktuellen Verhältnisse anzupassen. Ziel ist es, die Ausbreitung von
Krankheiten über Grenzen hinweg einzudämmen. Mit dem am Donnerstag
vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf wird die neue
internationale Gesundheitsvorschrift für den Reise- und
Handelsverkehr in deutsches Recht umgesetzt. Demnach werden in
Deutschland künftig an jeweils fünf Häfen und Flughäfen entsprechend
mit zusätzlichen Kapazitäten ausgestattet, um für den Ernstfall eines
Infektionsausbruchs gewappnet zu sein.
Mit dem Gesetz werden außerdem wichtige Lehren aus der
EHEC-Epidemie gezogen: Die vorgeschriebenen Übermittlungszeiten für
die Meldung von Infektionen werden von heute 16 auf vier Tage
verkürzt.
Krankenhäuser und Arztpraxen sind verpflichtet, innerhalb von 24
Stunden das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Über diese
Sofortmaßnahmen hinaus stellt der Gesetzentwurf die Weichen für
moderne informationstechnologische Lösungen im
Infektionsschutzmeldewesen.“
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