Derzeit wird über die Zulässigkeit einer
vorgezogenen Auszahlung der vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze
diskutiert. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
„Die Hartz IV-Empfänger können nicht auf eine vorläufige Hartz
IV-Erhöhung hoffen. Das hat nichts mit fehlendem guten Willen zu tun.
Ohne ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren können die höheren
Regelsätze aus verfassungs-rechtlichen Gründen einfach nicht
ausgezahlt werden. Ein solches Vorgehen hatte das Verfassungsressort
des Bundesinnenministeriums bereits im Dezember letzten Jahres
geprüft und stellte fest: Nicht nur das Sozialgesetzbuch verlangt
dafür ein eigenes Gesetz, auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil
vom 9. Februar 2010 berücksichtigt die vorläufige Weiterzahlung der
bisherigen Leistungen.
Die Sturheit der linken Opposition ist dafür verantwortlich, dass
die Regelsatzerhöhung um fünf Euro noch immer nicht rechtskräftig
ist. Wir haben von Anfang deutlich gemacht, dass wir möglichst
schnell einen politischen Konsens brauchen, weil sonst die
rechtzeitige Überweisung der Hartz-IV-Leistungen gefährdet ist.
Obwohl Einigkeit in vielen zentralen Punkten besteht und der Bund
bedingungslos zur Übernahme finanzieller Lasten in Milliardenhöhe
bereit ist (bis zum Jahr 2020: rund 15 Milliarden Euro Kompensation
für die neuen Bildungs- und Teilhabe Aufgaben plus rund 38.9
Milliarden Euro durch Kostenübernahme für die Grundsicherung im
Alter), sind SPD und Grüne bisher nicht zum Konsens bereit.
Wenngleich die Situation alles andere als befriedigend ist, müssen
sich die Leistungsempfänger keine Sorgen machen. Egal, wann das
Gesetz in Kraft tritt, wir zahlen automatisch rückwirkend zum Januar
die Regelsatzerhöhung nach.“
Hintergrund:
Der Regelsatz soll rückwirkend zum 1.1.2011 um fünf auf 364 Euro
erhöht werden. Die Opposition fordert die Auszahlung dieser Erhöhung
schon im Vorgriff auf eine Einigung im Vermittlungsverfahren, in dem
sie für eine Erhöhung um weitere sechs Euro eintritt. Die FDP hat ein
von ihr selbst finanziertes Auftragsgutachten des Stuttgarter
Verfassungsrechtlers Christofer Lenz vorgelegt, das die vorzeitige
Auszahlung der vorgesehenen Regelsatzerhöhung um fünf Euro für
zulässig erklärt.
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