Die CDU-Sozialausschüsse schlagen vor, die für die
Zeitarbeitsbranche geschaffene Lohnuntergrenze als allgemeine
Lohnuntergrenze festzuschreiben. Dazu erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
„Die CSU ist für tarifgebundene Lohnuntergrenzen. Wir warnen aber
vor einem einheitlichen Mindestlohn, da dadurch Arbeitsplätze
gefährdet werden. Deshalb ist es richtig, an tarifgebundenen
Lohnuntergrenzen festzuhalten, sonst gäbe es keine branchen- und
regionalspezifische Lösungen mehr. Beschäftigungsverluste in
einzelnen Branchen beispielsweise in Landwirtschaft und Gastronomie
wären die Folge. Ostdeutschland wäre besonders stark von diesen
Arbeitsplatzverlusten betroffen. Diese negativen Folgen sind wir
nicht bereit, in Kauf zu nehmen. Es kann keine Rede davon sein, dass
ein Niedriglohnsektor verantwortlich ist für die
„Aufstocker“-Problematik: Lediglich jeder vierte „Aufstocker“
(Erwerbstätige mit ergänzendem Arbeitslosengeld-II-Bezug) ist
Vollzeit tätig. Die Mehrheit verdient sich nur ein Zubrot in einem
Teilzeit-, Mini- oder Midijob. Es ist zu berücksichtigen, dass –
wegen der Addition mehrerer Leistungen zur Deckung des
Lebensunterhalts zuzüglich höherer Unterkunftskosten – auch bei nicht
geringen Löhnen aufgestockt wird, besonders wenn Kinder in der
Bedarfsgemeinschaft leben. Daher können Anhaltspunkte für
Niedriglohnprobleme nur die Single-Bedarfsgemeinschaften sein. 23
Prozent der vollzeitbeschäftigten „Aufstocker“ sind alleinstehend und
können ihren Lebensunterhalt trotz Vollzeitjob nicht allein
bestreiten. Bezogen auf die rund 20 Millionen Vollzeitbeschäftigten
hierzulande sind das gerade einmal 0,4 Prozent. Zum Vergleich: Aber
die Mehrheit (51 Prozent) der Vollzeit tätigen Bedarfsgemeinschaften
sind Paare mit Kindern oder Alleinerziehende. Dieser
familienpolitischen Herausforderung kann man mit einem einheitlichen
Mindestlohn nicht begegnen. Vielmehr ist eine Abstimmung mit
familienpolitischen Maßnahmen erforderlich.“
Hintergrund:
Der CDA-Bundesvorstand wird sich auf seiner Bundestagung am
28./29. Mai mit dem Leitantrag „Arbeit in Würde – Alter in Würde“
befassen, in dem die gesetzliche Festschreibung des Mindestlohnes in
der Zeitarbeit für alle Branchen vorgeschlagen wird.
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