Stuttgarter Nachrichten: Bundesgerichtshof

Schon das Wort Medienerziehung zeigt: Zum einen
müssen sich Eltern gut – und am besten noch besser als ihre Kinder –
mit den Möglichkeiten auskennen, die das Medium Internet dem
Nachwuchs bietet. Meist ist das Gegenteil der Fall, wie der
13-Jährige im aktuellen Fall bewies, als er die
Sicherheitsvorkehrungen des Vaters einfach aushebelte. Vermutlich
wusste er trotz Elterngespräch, dass sein Verhalten illegal war.
Daher hat die Erziehung offenkundig nicht funktioniert. Sie ist aber
die oberste Pflicht von Eltern Minderjähriger. Funktioniert sie
nicht, sollten Eltern auch für ihre ungezogenen Kinder haften.

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