Befremdlich ist, dass der Europäische
Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht so tun, als müsse man
Kinderschänder nur intensiv therapieren und gut unterbringen – und
schon könnten sie „geheilt“ werden. Dies ist ein Glaube aus alten
Zeiten, der sich als Irrglaube entpuppt hat. Die meisten Bürger haben
herzlich wenig Verständnis für das Kalkül der Justiz. Für sie ist
jedes missbrauchte Kind ein Fall zuviel.
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