Der Staat seinerseits hat es versäumt, Licht in
das frühere Gebaren des Verfassungsschutzes zu bringen. Dass sich die
Bundesregierung auch nach Jahrzehnten strikt weigert, die Akten
freizugeben, trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern nährt lediglich
Spekulationen. Die Angeklagte selbst schließlich wurde noch einmal
aufs Härteste mit ihrer dunklen Vergangenheit konfrontiert. Die
Chance zur Aufarbeitung ihrer Geschichte hat sie verpasst, zur
Aufklärung der Tat hat sie nichts beigetragen. Zufrieden geht aus
diesem Prozess keiner.
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