Dass es der damalige Ministerpräsident Mappus
war, der Stächele in die unmögliche Situation gebracht hatte, binnen
Stunden den geheimen EnBW-Aktienankauf zu bewilligen, entbindet
Stächele nicht von einer Mitverantwortung – ebenso wenig wie der
Umstand, dass die beratenden Anwälte die Tragweite des Vorgangs
verkannten. Tatsache ist: Stächele stimmte der Ausbootung des
Parlaments zu – ein verfassungswidriger Akt. Nach dem entsprechenden
Urteil des Staatsgerichtshofs war die gestrige Rücktrittserklärung
unvermeidlich.
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