Stuttgarter Zeitung: Grüne schlagen Platzverbote vor

In den Streit um Alkoholverbote auf öffentlichen
Plätzen in Baden-Württemberg kommt Bewegung. Im Vorfeld des von
Ministerpräsident Winfried Kretschmann für Donnerstag ins
Staatsministerium einberufenen Runden Tisches haben sich die Grünen
auf eine Änderung des Polizeigesetzes verständigt. Demnach soll die
Polizei in die Lage versetzt werden, einzelnen Personen für die Dauer
von maximal einem Jahr ein Platzverbot zu erteilen.

Bei einer Telefonkonferenz, an der auch Kretschmann sowie
Grünen-Landeschef Chris Kühn teilnahmen, verständigte sich die
Grünen-Spitze auf eine Ergänzung des Polizeigesetzes. Wie der
Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion,
Hans-Uli Sckerl, bestätigte, wird die Fraktion diesen Vorschlag
„unvoreingenommen prüfen“.

Der Vorschlag wurde von der Tübinger Polizei ausgearbeitet und von
Oberbürgermeister Boris Palmer in die Vorbereitungen zu dem Runden
Tisch eingespeist. Allerdings stößt der Vorschlag auf den Widerstand
der Grünen Jugend. Deren Landessprecher Marcel Emmerich sagte auf
Anfrage: „Die Grünen müssen wieder für Freiheit und Toleranz stehen –
dafür wurden sie gewählt.“

Die genaue Formulierung der Gesetzesänderung lautet: „Die Polizei
kann einer Person verbieten, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes
Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder ein Gemeindegebiet unter dem
Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel zu betreten
oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass die Person unter dem Einfluss berauschender Mittel eine Gefahr
verursachen wird.“ Die Bestimmung soll als Paragraf 27 b in das
baden-württembergische Polizeigesetz eingefügt werden – im Anschluss
an die Regelung über den Platzverweis in Paragraf 27 a. Der
Unterschied: Der Platzverweis fordert das Verlassen eines Platzes,
das Platzverbot unterbindet das Betreten desselben.

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