Kinder müssen die Chance haben zu erfahren, wer
ihr biologischer Vater ist. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm
ist insoweit richtig. Es war ein Fehler, die anonyme Samenspende in
der bisherigen Form zuzulassen. Doch ein Auskunftsrecht allein reicht
nicht. Eine Gesellschaft, die Samenspenden zulässt, gibt die
Elternrechte und -pflichten denen, die die Kinder wollen und
großziehen. Das ist vernünftig. Dazu gehört dann aber auch, Spender
vor finanziellen Pflichten zu schützen, die unangemessen wären.
Durchaus zumutbar aber ist es, dem Menschen zu begegnen und sich mit
ihm auseinanderzusetzen, für den man einst nicht mehr geben wollte
als eine Samenspende – auch wenn es schwer sein mag.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 7205-1225
newsroom.stuttgarterzeitung@stz.zgs.de