Sichtlich verärgert schimpfte Hans-Peter
Friedrich (CSU) nach seinem Rücktritt über „Winkeladvokaten und
Rechtsverdreher“, die ihm nun Vorhaltungen machten. So angesprochen
durfte sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft fühlen. Es hat sie
nicht abgehalten, ein Ermittlungsverfahren gegen Friedrich wegen
möglichen Verrats von Dienstgeheimnissen einzuleiten. Offensichtlich
sehen die Staatsanwälte hinreichend Grund für eine vertiefte
juristische Prüfung. Diese Prüfung, das ist zu betonen, ist noch kein
Schuldspruch. Aber die Nonchalance, mit der Friedrich über die
Grenzwertigkeit seines Verhaltens hinwegredete, war schwer
erträglich. Deshalb ist es gut, dass die Frage, ob er rechtswidrig
gehandelt hat, nun sauber geklärt wird.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de