Auch wenn es wehtut: Der Rechtsstaat hat in der Sache
Magnus Gäfgen gegen das Land Hessen einen Sieg davongetragen. Das
Landgericht Frankfurt hat festgestellt, dass Folter und die Androhung
derselben in Deutschland nicht rechtens sind. Diese Klarstellung
gegenüber dem verurteilten Mörder Gäfgen ist besonders wertvoll: Der
Grundsatz des Folterverbots, so die Botschaft des Urteils, hat auch
in hochbrisanten Fällen wie dem vorliegenden Bestand. Man stelle sich
vor, die Richter hätten anders entschieden – Gäfgen hätte sich durch
die Instanzen klagen und genüsslich beobachten können, wie sich die
deutsche Justiz mit dem Thema abmüht. Dass der 36-Jährige dennoch
keine Ruhe gibt und sogar die Wiederaufnahme seines Verfahrens
betreibt, zeigt, wie verschlungen die Wege im Rechtsstaat sein
können. Bleibt zu hoffen, dass nicht in Vergessenheit gerät, dass der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verfahren gegen Gäfgen
2008 als fair einstufte – trotz der Folterdrohung des Polizeibeamten
Wolfgang Daschner. Schwer erträglich bleibt der Zynismus, mit dem
Gäfgen zu Werke geht. Ein Kindesentführer, der sein Opfer aus Habgier
umgebracht hat, sollte über seine Schuld nachdenken und nicht
versuchen, den Staat, der ihn für seine grausame Tat bestraft hat,
auch noch vorzuführen. Vielleicht fällt ihm dann auf, dass er in
erster Linie Täter und nur ganz am Rande Opfer ist.
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