Patientenwohl muss der Maßstab für ärztliches Handeln
sein. Besonders gilt dies, wenn Mediziner über das Weiterleben eines
Menschen entscheiden. Nun lässt sich nicht objektiv festlegen, ob
Niere, Leber oder Herzen eines Spenders, der etwa an Vorerkrankungen
litt, einem Empfänger zuträglich ist. Darüber müssen Patienten und
behandelnde Ärzte befinden. Es ist eine Illusion zu glauben,
individuelle Erkrankungen und ihre Therapien ließen sich in
Regularien fassen. Allerdings bedarf es einer unabhängigen
Kommission, die ganz genau nachprüft, ob solche Entscheidungen
ausschließlich auf medizinischen Befunden beruhten. Wirtschaftliche
Kriterien dürfen für den Arzt und das Krankenhaus keine Rolle
spielen. Wenn Kliniken heute ihre Ärzte mit Bonus- und Maluszahlungen
bedenken, die an Umsatz und Fallzahl geknüpft sind, erzwingt dies
solche penible Kontrollen. Potenziellen Organempfängern ist zudem das
Recht einzuräumen, Einblick in Wartelisten von Eurotransplant zu
nehmen. Das Verändern der Listen bedarf ebenfalls einer unabhängigen
Prüfinstanz. Die jüngst verabschiedete Novelle des
Transplantationsgesetzes hat es sträflich versäumt, das absolut
notwendige Transparenzgebot in allen Bereichen der Organspende zu
verankern. Es gehört massiv nachgebessert. Sonst wird das Vertrauen
nie wachsen, auf das Spender einen Anspruch haben. Sie wollen ganz
selbstlos einem Kranken dienen, nicht dem Mammon.
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Südwest Presse
Lothar Tolks
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