Mainz. Mehrere renommierte Rechtsprofessor:innen bewerten eine jahrelange Werbepraxis des von den Grünen geführten rheinland-pfälzischen Umweltministeriums als verfassungswidrig. SWR-Recherchen zufolge hatte das Ministerium über drei Jahre hinweg Werbeanzeigen bei Facebook gezielt auch an Nutzer gerichtet, die an der Partei der Grünen interessiert sind, und damit über einen viel längeren Zeitraum als bisher bekannt.
Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss neutral sein
Das von den Grünen geführte Ministerium hat auf diese Weise Steuermittel genutzt, um per Facebook gezielt die grüne Parteiklientel zu erreichen. Die Rechtsprofessorin und Expertin für Parteienrecht an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität, Sophie Schönberger, teilte dem SWR mit: „Es handelt sich auf alle Fälle um eine illegale Praxis. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss parteipolitisch neutral sein – auch im Bezug auf den Adressatenkreis.“ Dies beruhe letztlich auf dem Demokratieprinzip im Grundgesetz.
Besondere Situation in Wahlkampfzeiten
Auch in den Wochen vor der Bundestagswahl hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium laut einer dem SWR vorliegenden Liste regelmäßig Facebook-Anzeigen geschaltet und diese über das sogenannte Microtargeting an Grünen-Interessierte gerichtet. Aus Sicht der Juristin Diana zu Hohenlohe ist das als Verfassungsbruch zu sehen. Die Professorin für Öffentliches Recht an der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien verweist darauf, dass in Wahlkampfzeiten die Neutralitätspflicht für Behörden sogar verstärkt gelte: „Eine Behörde, die im Wahlkampf mittels Microtargeting bestimmte Personen auf Facebook mit politischer Werbung adressiert, geriert sich als Teil des Wahlkampfteams ihrer Behördenleiterin. Das ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt.“
Organklage könnte mögliche Folge sein
Auch der Osnabrücker Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Jörn Ipsen sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz, der Folgen haben könnte. Als Maßnahmen des Rechtsschutzes kämen Organklagen – auch von politischen Parteien – in Betracht, gegebenenfalls auch zum Landesverfassungsgericht. Dem SWR sagte der ehemalige Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofs: „Die Kontakte eines Ministeriums ausschließlich mit einer der Leitung nahestehenden Klientel ist keine Öffentlichkeitsarbeit, sondern gezielte Wahlbeeinflussung.“
Ministerium hatte Praxis umgehend eingestellt
Kurz vor der Bundestagswahl hatte der ZDF-Moderator Jan Böhmermann aufgedeckt, dass das rheinland-pfälzische Umweltministerium in einem Fall einen Werbepost auch gezielt an die grüne Parteiklientel gerichtet hatte. Das Ministerium räumte damals ein: Die Praxis sei kritikwürdig und sofort abgestellt worden. Die SWR-Recherche zeigt nun: Es ging in den vergangenen drei Jahren um rund 130 Werbeanzeigen, für die das Ministerium etwa 9.400 Euro ausgegeben hat.
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