Urteil gegen Heckler und Koch muss Signal für Exportverbot von Kleinwaffen setzen

Das internationale Kinderhilfswerk terre des
hommes begrüßt die Verurteilung zweier Mitarbeiter des
Waffenherstellers Heckler und Koch durch das Landgericht Stuttgart
und die hohe Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro gegen das Unternehmen.
»Wir erwarten, dass von diesem Urteil ein Signal für ein
grundsätzliches Exportverbot von Kleinwaffen ausgeht«, erklärte
Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Denn die
Verbreitung von Kleinwaffen ist nicht kontrollierbar und deren
Missbrauch für Verbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen
nicht verhinderbar. Zudem ist ein restriktives, wirksames
Rüstungsexportkontrollgesetz jetzt überfällig. Das Landgericht hat
festgestellt, dass die sogenannte Endverbleibserklärung kein
Vertragsbestandteil und damit in der Praxis wertlos ist. Dies
bestätigt unsere Kritik, dass die deutsche Waffenexportkontrolle
nicht ansatzweise funktioniert und grundsätzlich reformiert werden
muss. Es wird daher Zeit, dass Deutschland die Konsequenzen zieht und
sich zu seiner Verantwortung bekennt«, forderte Albert Recknagel.

terre des hommes hat dazu eine Petition zur Verschärfung der
Rüstungsexportgesetze gestartet, die bereits rund 150.000 Menschen
unterzeichnet haben.

Für Rückfragen und Interviews:
Ralf Willinger, Telefon 05 41 / 71 01-108, E-Mail: r.willinger@tdh.de
Zur Petition gegen Waffenexporte:
https://weact.campact.de/petitions/stoppt-waffenexporte

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