Ein in Deutschland lebender Kriegsverbrecher aus
Ruanda soll das Land verlassen. Nach SWR-Informationen hat das
Regierungspräsidium Stuttgart den früheren Milizenführer Straton
Musoni am Montag zur Ausreise aufgefordert. Eine Rückkehr nach
Deutschland wird ihm für neun Jahre verboten. 2015 war Straton Musoni
vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen seiner führenden Rolle im
Ost-Kongo-Konflikt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ihm und dem
Mitangeklagten Ignace Murwanashyaka wurden schwerste
Menschenrechtsverbrechen nachgewiesen. Sie hatten, so das Urteil, von
Deutschland aus per Telefon die Hutu-Rebellenorganisation FDLR und
deren bewaffneten Arm FOCA angeführt.
Straton Musoni wurde 1961 in Ruanda geboren und kam 1986 zum
Studieren nach Deutschland. 1993 schloss er sein Studium an der
Fachhochschule Nürtingen als Diplomingenieur ab. Zeitweilig arbeitete
er als Systemadministrator im Justizministerium Baden-Württemberg. An
seinem Wohnort Neuffen (Landkreis Esslingen) galt der Vater zweier
Kinder lange Jahre als gut integriert und war in der katholischen
Kirchengemeinde aktiv.
Massaker im Ost-Kongo von Baden-Württemberg aus gesteuert Nach dem
Bürgerkrieg in Ruanda 1994 begann sich Musoni von Deutschland aus in
seiner früheren Heimat politisch zu engagieren. Erhttps://www.newsakt
uell.de/de/index.htx?task=services&name=standardServices gründete
zusammen mit Ignace Murwanashyaka die Forces Democratiques de
Libération du Rwanda (FDLR). Deren bewaffneter Arm FOCA hat in den
Jahren 2008 und 2009 im Ost-Kongo schwere Massaker an der
Zivilbevölkerung begangen, welche laut dem Urteil des
Oberlandesgerichts Stuttgart von den beiden Beschuldigten per
Satellitentelefon von Baden-Württemberg aus gesteuert wurden. Der
Prozess war der erste in Deutschland auf Grundlage des 2002
eingeführten Völkerstrafgesetzbuchs. Demnach ist das deutsche
Strafrecht auch dann anwendbar, wenn weder Täter noch Opfer aus
Deutschland kommen, noch der Tatort des Verbrechens in Deutschland
liegt. Das Urteil gegen Musoni ist noch nicht rechtskräftig, eine
Revision beim Bundesgerichtshof ist noch anhängig.
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