Voßhoff/Bär: Kein Automatismus im neuen Sorgerecht

Das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums zur
gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt
vor. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische
Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

„Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht
miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der
richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese
Position der Union bestätigt das neue Gutachten des
Bundesjustizministeriums.

Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen
davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre
Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder
können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen
Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese
gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte
verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt folgende Lösung vor:
Sollten sich die nicht miteinander verheirateten Eltern nicht auf
eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts verständigen können, bleibt
es zunächst bei der Alleinsorge der Mutter. Dem Vater wird allerdings
die Möglichkeit eingeräumt, eine Entscheidung des Familiengerichts
herbeizuführen, bei der den Eltern die Sorge gemeinsam übertragen
wird, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Unser Ziel: Möglichst viele Eltern sollen schon vor der Geburt
oder zu Beginn des Lebens des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung
abgeben. Dies stärkt die Kommunikation und Kooperation zwischen den
Eltern. Eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Eltern,
gemeinsam die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für ihr Kind
tragen zu wollen, ist besser als ein gesetzlicher Automatismus oder
ein Gerichtsurteil, durch das das Sorgerecht zwangsweise geregelt
wird.

Daher wollen wir die Anreize, eine gemeinsame Sorgeerklärung im
Interesse des Kindeswohls abzugeben, weiter verstärken.“

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