Die Bundesanwaltschaft könne wohl wenig über die
Zwickauer Zelle wissen, hat der frühere NPD-Vize von Thüringen, Ralf
Wohlleben, gehöhnt. Der Hohn des gestern festgenommenen Neonazis ist
unangebracht. Die Ermittlungen der Fahnder gegen ihn bringen seine
eigene Partei in höchste Not.
Mag die Debatte über ein Verbot der Organisation bisher eher auf
kleiner Flamme geführt worden sein – so viel Zurückhaltung geht
nicht mehr, wenn führende Funktionäre von rassistischen Morden
gewusst haben oder gar an ihnen beteiligt waren. Eine Bestätigung der
Verbindungen zwischen rechtsextremen Terror-Organisationen und dem
NPD-Kader ist die Vorlage für das Bundesverfassungsgericht, die
Partei zu verbieten.
Das kann sicher schwierig werden. Es ist so, dass sich Mitglieder
einer verbotenen Partei schnell in den Untergrund absetzen oder neue
Vereinigungen bilden. Das passierte, als die Richter 1954 die KPD für
illegal erklärten. Eine Partei indes, deren führende Mitglieder nicht
nur verbal Amok laufen, sondern brutale Gewalt verdeckt stützen, darf
nicht zu Wahlen antreten dürfen und Steuergeld kassieren. Da ist jede
Grenze erreicht.
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