Nun also wird die Sterbehilfe zum Fall für Juristen,
womöglich auch für das Verfassungsgericht. Herrscht schon jetzt
genügend Unsicherheit, Unwissen und Unbehagen bei dem Thema – es
dürfte in Zukunft noch wachsen. Gerichtsfest ist nach Ansicht der
Experten nur das Totalverbot der Sterbehilfe. Das aber will im
Bundestag fast niemand. Was nun? Die Abgeordneten sind aufgerufen,
ein Gesetz vorzulegen, das nicht nur vor den Augen der Richter
besteht, sondern zugleich den Menschen die nötige Sicherheit gibt.
Das ist keine leichte Aufgabe, und die Parlamentarier sind sich
dieser Verantwortung bewusst. Denn es geht um mehr als nur die
Strafbarkeit der Sterbehilfe. Die Menschen wünschen sich ein Sterben
in Würde, ohne Leid und Schmerz. Und Gewissheit darüber, dass ihr
Wille respektiert wird. Niemand könnte den Betroffenen erklären, dass
man dafür kein Gesetz schaffen kann.
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