Wird das Europaparlament arbeitsunfähig, wenn dort
demnächst der eine oder andere Abgeordnete der Tierschutzpartei oder
der Rentnerpartei sitzt? Sicher nicht. Gleichwohl ist die
Entscheidung der Verfassungsrichter, die Drei-Prozent-Hürde bei der
Europawahl zu kippen, das falsche Signal. Die Richter sagen nichts
anderes als: Während der Bundestag mit einer Sperrklausel von sogar
fünf Prozent vor der Zersplitterung geschützt wird, können
Kleinstparteien in Straßburg nicht viel Schaden anrichten – weil das
Parlament ja sowieso nicht viel zu sagen hat. Diese schräge
Argumentation zeugt von einer erstaunlichen Unkenntnis der Richter
über die wachsenden Kompetenzen des EU-Parlaments. Und sie stützt all
jene Populisten, die das Haus als teure Quasselbude diffamieren – wie
etwa die Rechtsextremen, die nun womöglich auch bald dort mitmischen
werden. Schönen Dank nach Karlsruhe!
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