Jeder kennt diese Schilder am Baustellenzaun:
„Eltern haften für ihre Kinder.“ Grundsätzlich stimmt das, ist aber
immer dann Quatsch, wenn Erziehungsberechtigte ihrer Aufsichtspflicht
genügend nachkommen. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung kann niemand
wollen. Und es hat einen Grund, warum Kinder bis zum 14. Geburtstag
nicht strafmündig sind. Das hat der BGH in seiner Entscheidung zu
illegalen Downloads im Internet einmal mehr unterstrichen. Das
Gericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das der Musikindustrie einen
herben Schlag versetzt. Sie hatte mit aller Macht versucht, ihre
Ansprüche durchzudrücken. 200 Euro pro Lied wollten die Anwälte der
Kläger sehen – plus einen ordentlichen Batzen Abmahngebühren. Und
sind damit gescheitert. Gut so. Ansonsten hätte die Entscheidung eine
riesige Klagewelle nach sich ziehen können. Das Urteil entbindet
Eltern aber nicht von der Pflicht, ihrem Nachwuchs zu sagen, was
richtig und was falsch ist. Und dazu gehört, sich mehr damit
auseinanderzusetzen, was Kinder vor dem Computer so treiben. Auch das
haben die Richter sehr deutlich gemacht.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de