Staatliche Prämien an Unternehmen, die
Hartz-IV-Empfänger wieder dauerhaft in Arbeit bringen, sind
vernünftig. Fragwürdig bleiben öffentliche Eingliederungshilfen, wenn
Arbeitslose nur kurzfristig auf Probe beschäftigt werden. Dann
scheint der Verdacht nicht abwegig, dass sich die Firma von der
Arbeitsagentur eine billige Aushilfe bezahlen lässt. Abzocke oder
Perspektive? Skandal oder Segen? Die reine Lehre bleibt auf der
Strecke, wenn Jobcenter mehrwöchige Praktika im Betrieb finanzieren.
Alles legal – nur nicht immer vernünftig. Wenn Arbeitslose in
unbezahlte Probearbeitsverhältnisse vermittelt werden, muss zumindest
die Aussicht auf einen dauerhaften Job bestehen. Das ist längst nicht
überall der Fall. Arbeitsminister Schneider hat sich mit seinem
Frontalangriff auf den Onlinehändler Amazon weit aus dem Fenster
gelehnt. Erhärtet sich aber der Vorwurf, dass Arbeitslose von Firmen
als unbezahlte Aushilfen missbraucht werden, muss die Arbeitsagentur
eingreifen. Eingliederungshilfen dürfen nicht zur Lohnsubvention
verkommen. Arbeitslose und Beitragszahler haben ein Recht, dass die
Gelder der Jobcenter ihren Zweck erfüllen: Menschen wieder in Arbeit
zu bringen.
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