Die Razzien gegen die neonazistische Vereinigung
„Aktionsbüro Mittelrhein“ lassen aufhorchen. Wegen der geradezu
selbstverständlich angemaßten Gewalt, die die Rechtsextremen gegen
missliebige „Gegner“ anwendeten, aber auch wegen der Tonlage der
ermittelnden Staatsanwälte. Der ist verfassungsrechtlich brisant.
Denn die Ermittler haben nicht nur von einer „kriminellen
Vereinigung“ gesprochen, die in den Morgenstunden des Dienstag in
vier Bundesländern hochgenommen wurde. Sie haben hinzugefügt: „Es ist
sehr schwierig, im rechtsextremen Lager ein Ermittlungsverfahren zu
führen, ohne über die NPD zu stolpern.“ Tatsächlich sind mehrere
Funktionäre der Partei verhaftet worden. Die Politik erwägt, gegen
die Partei zum zweiten Mal den Verbotsantrag beim
Bundesverfassungsgericht zu stellen. Der kann nur Erfolg haben, wenn
nicht nur die leidige V-Leute-Frage geklärt ist, sondern die Richter
einen Zusammenhang zwischen der politischen Richtung der Partei,
ihrem Personal und der rechten Gewalt erkennen. Die Koblenzer
Staatsanwälte haben ihnen dafür ein Packende geliefert. Es wird eng
für die NPD.
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