Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nicht über die
politische Lebensleistung von Annette Schavan geurteilt, nicht über
ihre persönliche Integrität und erst recht nicht über ihre Eignung
als künftige Vatikan-Botschafterin. Wohl aber über ihren
wissenschaftlichen Arbeitsstil als 24-jährige Studentin der
Erziehungswissenschaften. Und dieses Urteil fällt fatal aus.
Schlecht beraten und betreut muss sich Schavan ziemlich freihändig
mit einem Zettelkasten auf ein so großes Thema wie „Person und
Gewissen“ gestürzt haben. Das Vorgehen der Universität Düsseldorf
beim Titelentzug ist damit juristisch bestätigt. Vertraulichkeit,
Zweitgutachten und persönliche Anhörungen hätten der Hochschule
dennoch gut gestanden.
Schließlich ging es für ihre frühere Studentin Annette Schavan bei
dem Doktorgrad nicht nur um Klingelschild-Dekoration, sondern um ihr
Amt und ihre politische Existenz.
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