Befürworter einer höheren Pendlerpauschale erhalten
durch ein Gutachten aus dem Bundestag überraschend
Argumentationshilfe. Das berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe
(Dienstag) unter Berufung auf eine neue Expertise des
Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments von Ende März. Danach ist
die Entlastungswirkung für die Arbeitnehmer durch die
Entfernungspauschale, gemessen an den tatsächlichen Fahrtkosten, seit
Jahren stark rückläufig. Damit ein Durchschnittsverdiener über die
Steuerersparnis den gleichen Anteil der Fahrtkosten decken könnte
wie 1991 – damals lag der Anteil bei etwa 60 Prozent -, müsste die
Pendlerpauschale nach einer Modellrechnung heute statt 30 Cent etwa
74 Cent pro Entfernungskilometer betragen. Selbst für das
Entlastungsniveau des Jahres 2004 müsste die Pendlerpauschale nach
der Modellrechnung bei 49 Cent liegen. Die Berechnungen hatte die
Linke-Bundestagsfraktion angefordert. Deren Vorsitzender Klaus Ernst
verlangte einen „Inflationsschutz für Berufspendler“: „Wenn die
Fahrtkosten steigen, muss auch die Pendlerpauschale steigen. Wir
müssen die schleichende Schrumpfung der Pauschale stoppen, das ist
eine indirekte Steuererhöhung“, sagte Ernst. Für Geringverdiener
müsse es zudem ein pauschales Pendlergeld nach dem Vorbild des
Kindergeldes geben.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de